Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Kanzlei von Spitzbergen · Fachanwälte für Familienrecht
Stand: Dezember 2024
§ 1 Geltungsbereich
(1) Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mandatsverhältnisse zwischen
der Kanzlei von Spitzbergen, Fachanwälte für Familienrecht (nachfolgend „Kanzlei“ genannt),
und ihren Mandanten im Rahmen der anwaltlichen Beratung und Vertretung, insbesondere bei
Scheidungsverfahren und damit zusammenhängenden Folgesachen.
(2) Online-Mandatsannahme
Diese AGB gelten auch für Mandate, die über das Online-Portal „jetzt-scheidung.de“
zustande kommen. Mit der Beauftragung über das Online-Formular erkennt der Mandant
diese AGB ausdrücklich an.
(3) Abweichende Vereinbarungen
Abweichende Bedingungen des Mandanten gelten nicht, es sei denn, die Kanzlei stimmt
ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Zustandekommen des Mandatsverhältnisses
(1) Vertragsschluss
Das Mandatsverhältnis kommt durch die Annahme des Auftrags durch die Kanzlei zustande.
Die Annahme erfolgt entweder:
- durch ausdrückliche schriftliche oder mündliche Erklärung, oder
- durch konkludentes Handeln (z.B. Aufnahme der Tätigkeit für den Mandanten)
(2) Online-Mandatserteilung
Bei Online-Mandatserteilung über „jetzt-scheidung.de“ erhält der Mandant eine
automatische Eingangsbestätigung per E-Mail. Das Mandat kommt erst mit der
Bestätigung durch einen Rechtsanwalt der Kanzlei zustande (in der Regel innerhalb
von 1-2 Werktagen).
(3) Ablehnungsvorbehalt
Die Kanzlei behält sich vor, die Annahme eines Mandats ohne Angabe von Gründen
abzulehnen, insbesondere bei:
- Interessenkollisionen
- mangelnder Spezialisierung im angefragten Rechtsgebiet
- Kapazitätsengpässen
- fehlender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit des Mandanten
§ 3 Umfang der anwaltlichen Tätigkeit
(1) Beauftragter Rechtsanwalt
Das Mandat wird grundsätzlich von dem Rechtsanwalt ausgeführt, der den Auftrag
angenommen hat. Die Kanzlei ist berechtigt, andere Rechtsanwälte der Kanzlei
mit der Ausführung des Mandats ganz oder teilweise zu betrauen.
(2) Leistungsumfang
Die anwaltliche Tätigkeit umfasst bei Scheidungsverfahren grundsätzlich:
- Prüfung der Erfolgsaussichten
- Vorbereitung und Einreichung des Scheidungsantrags
- Vertretung im gerichtlichen Scheidungsverfahren
- Kommunikation mit dem Gericht und der Gegenseite
- Beratung zu Folgesachen (soweit beauftragt)
- Folgesachenverfahren (z.B. Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht) – hierfür ist eine gesonderte Beauftragung erforderlich
- Einsichtnahme in Rentenauskünfte (kann durch Mandant selbst veranlasst werden)
- Vermögensauseinandersetzung außerhalb des gerichtlichen Verfahrens
(3) Beschränkung des Mandats
Soweit das Mandat auf bestimmte Angelegenheiten oder Verfahrensstufen beschränkt ist,
wird die Kanzlei nur in diesem Umfang tätig. Eine Erweiterung des Mandats bedarf der
ausdrücklichen Vereinbarung.
§ 4 Pflichten des Mandanten
(1) Mitwirkungspflicht
Der Mandant ist verpflichtet:
- alle für die Bearbeitung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß
mitzuteilen - alle notwendigen Unterlagen unverzüglich zur Verfügung zu stellen
- Änderungen in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen unverzüglich mitzuteilen
- Fristen einzuhalten und Termine wahrzunehmen
- auf Anfragen der Kanzlei zeitnah zu reagieren
(2) Adressänderungen
Der Mandant ist verpflichtet, Änderungen seiner Anschrift, E-Mail-Adresse oder
Telefonnummer unverzüglich mitzuteilen. Zustellungen an die zuletzt bekannte Adresse
gelten als zugegangen.
(3) Zahlungspflicht
Der Mandant ist verpflichtet, die vereinbarten Honorare und Auslagen fristgerecht zu zahlen.
§ 5 Vergütung
(1) Gesetzliche Gebühren
Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), sofern keine
abweichende Honorarvereinbarung getroffen wurde. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach
dem Gegenstandswert des Verfahrens.
(2) Gegenstandswert bei Scheidungen
Der Gegenstandswert für Scheidungsverfahren ergibt sich aus dem dreifachen monatlichen
Nettoeinkommen beider Ehegatten. Bei Versorgungsausgleich erhöht sich der Gegenstandswert
für jede Versorgungsanwartschaft um 10% des dreifachen Nettoeinkommens, mindestens jedoch
um 1.000 €.
(3) Kostenvoranschlag
Nach Übermittlung aller relevanten Informationen durch den Mandanten erstellt die Kanzlei
einen unverbindlichen Kostenvoranschlag. Die tatsächlichen Kosten können abweichen,
insbesondere bei Änderung des Verfahrensverlaufs.
(4) Gebührenrechnung
Die Gebührenrechnung wird nach Abschluss des Verfahrens oder bei länger dauernden Mandaten
in angemessenen Abständen erstellt.
(5) Auslagen
Neben den Gebühren werden folgende Auslagen berechnet:
- Pauschale für Post und Telekommunikation nach RVG
- Fahrtkosten (bei notwendigen Reisen)
- Gerichtskosten und sonstige Fremdkosten
- Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe
(6) Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.
(7) Vorschuss
Die Kanzlei ist berechtigt, von dem Mandanten für voraussichtlich entstehende Gebühren
und Auslagen einen angemessenen Vorschuss zu verlangen und ihre Tätigkeit von der Zahlung
des Vorschusses abhängig zu machen.
§ 6 Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe
(1) Beratungshilfe
Die Kanzlei berät zur Möglichkeit der Beantragung von Beratungshilfe für die außergerichtliche
Beratung. Der Antrag muss vom Mandanten selbst beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden.
(2) Prozesskostenhilfe
Für das gerichtliche Scheidungsverfahren kann Prozesskostenhilfe (PKH) beantragt werden.
Die Kanzlei unterstützt bei der Antragsstellung. Ein Anspruch auf Bewilligung besteht nicht.
(3) Eigenanteil
Auch bei Bewilligung von Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe können Eigenanteile oder
Ratenzahlungen festgesetzt werden, die vom Mandanten zu tragen sind.
§ 7 Schweigepflicht und Datenschutz
(1) Anwaltliche Schweigepflicht
Die Rechtsanwälte der Kanzlei unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht
gemäß § 43a BRAO. Alle Informationen, die im Rahmen des Mandats bekannt werden,
werden streng vertraulich behandelt.
(2) Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den Bestimmungen der
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Kanzlei.
(3) Weitergabe von Daten
Eine Weitergabe von Mandantendaten an Dritte erfolgt nur:
- mit ausdrücklicher Einwilligung des Mandanten
- soweit dies zur Durchführung des Mandats erforderlich ist (z.B. an Gerichte, Gutachter)
- wenn eine gesetzliche Verpflichtung besteht
§ 8 Aktenaufbewahrung und Herausgabe
(1) Aufbewahrungspflicht
Die Kanzlei bewahrt Handakten für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht
(in der Regel 6 Jahre nach Beendigung des Mandats) auf.
(2) Herausgabe
Nach Beendigung des Mandats kann der Mandant die Herausgabe seiner Handakten verlangen.
Die Kanzlei ist berechtigt, Kopien zurückzubehalten.
(3) Zurückbehaltungsrecht
Die Kanzlei kann die Herausgabe von Akten und Unterlagen verweigern, bis die
Vergütungsansprüche vollständig beglichen sind.
(4) Vernichtung
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Akten unter Beachtung der Datenschutzvorschriften
vernichtet, sofern der Mandant nicht ausdrücklich die Herausgabe verlangt hat.
§ 9 Haftung
(1) Haftungsumfang
Die Kanzlei haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten
der Rechtsanwälte oder deren Erfüllungsgehilfen verursacht werden.
(2) Versicherungsschutz
Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind über eine Berufshaftpflichtversicherung versichert.
Die Deckungssumme beträgt mindestens 250.000 € je Versicherungsfall.
(3) Verjährung
Schadensersatzansprüche gegen die Kanzlei verjähren in drei Jahren ab Kenntnis des
Anspruchs, spätestens jedoch zehn Jahre nach der Pflichtverletzung.
(4) Haftungsausschluss bei Beratungshilfe/PKH
Bei Mandaten im Rahmen von Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe haftet die Kanzlei
nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
§ 10 Beendigung des Mandats
(1) Kündigung durch den Mandanten
Der Mandant kann das Mandat jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung
sollte aus Beweisgründen schriftlich erfolgen.
(2) Kündigung durch die Kanzlei
Die Kanzlei kann das Mandat aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere wenn:
- der Mandant seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nachkommt
- der Mandant mit der Zahlung fälliger Gebühren in Verzug ist
- das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist
- eine ordnungsgemäße Mandatsbearbeitung unmöglich oder unzumutbar wird
(3) Vergütung bei vorzeitiger Beendigung
Bei Beendigung des Mandats hat die Kanzlei Anspruch auf Vergütung der bis dahin
erbrachten Leistungen nach dem RVG.
(4) Abschlussbericht
Nach Beendigung des Mandats erstellt die Kanzlei einen Abschlussbericht und
händigt alle Originalunterlagen des Mandanten aus.
§ 11 Elektronische Kommunikation
(1) E-Mail-Verkehr
Die Kanzlei kommuniziert grundsätzlich auch per E-Mail. Der Mandant wird darauf hingewiesen,
dass unverschlüsselte E-Mails nicht dem Brief- und Fernmeldegeheimnis unterliegen und
von Dritten eingesehen werden können.
(2) Verschlüsselung
Auf Wunsch bietet die Kanzlei verschlüsselte E-Mail-Kommunikation an. Die technischen
Voraussetzungen sind vom Mandanten sicherzustellen.
(3) Elektronische Dokumente
Die Kanzlei ist berechtigt, Schriftstücke elektronisch zu übermitteln, sofern der
Mandant dem nicht widerspricht.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen der AGB
Die Kanzlei behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
Änderungen werden dem Mandanten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt und gelten
als genehmigt, wenn der Mandant nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang widerspricht.
(2) Anwendbares Recht
Für das Mandatsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist der Sitz der Kanzlei,
sofern der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(4) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen
Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen
Bestimmung am nächsten kommt.
Kontakt
Kanzlei von Spitzbergen
RA Jonas Kainzinger
Schrannenplatz 2
85452 Erding
Website: jetzt-scheidung.de