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Häufige Fragen zur Scheidung

Hier finden Sie klare Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ablauf, Kosten, Voraussetzungen und alles, was Sie für Ihre Scheidung wissen müssen.

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Ablauf & Dauer

Alles über den Scheidungsprozess und seine Dauer

Wie läuft eine Scheidung ab?

Eine Scheidung in Deutschland läuft in fünf Schritten ab:

1. Trennung: Das Trennungsjahr beginnt

2. Anwalt beauftragen: Nach einem Jahr können Sie einen Anwalt mit der Scheidung beauftragen

3. Scheidungsantrag: Der Anwalt reicht den Antrag beim Familiengericht ein

4. Versorgungsausgleich: Das Gericht prüft die Rentenansprüche

5. Scheidungstermin: Beide erscheinen vor Gericht, die Scheidung wird ausgesprochen

Wie lange dauert eine Scheidung?

Die Dauer einer Scheidung hängt von mehreren Faktoren ab:

Einvernehmliche Scheidung: 4–6 Monate nach Ablauf des Trennungsjahres

Strittige Scheidung: 12–24 Monate oder länger, je nach Streitpunkten

💡 Tipp: Mit unserem digitalen Prozess können Sie die Dauer auf 4–6 Monate verkürzen.

Muss ich zum Scheidungstermin persönlich erscheinen?

Ja. Beide Ehepartner müssen beim Scheidungstermin vor dem Familiengericht persönlich anwesend sein. Eine Vertretung ist nicht möglich.

Ausnahme: Bei Härtefällen (z.B. schwere Krankheit, Auslandsaufenthalt) kann das Gericht eine Videoanhörung ermöglichen.

Der Termin dauert in der Regel nur 10–15 Minuten bei einvernehmlichen Scheidungen.

Was passiert beim Scheidungstermin?

Der Scheidungstermin ist bei einvernehmlichen Scheidungen sehr kurz und formell:

1. Der Richter prüft Ihre Identität

2. Beide Partner bestätigen die Trennung und den Scheidungswunsch

3. Der Versorgungsausgleich wird besprochen

4. Der Richter verkündet die Scheidung

Die Scheidung wird nach Ablauf der einmonatigen Rechtsmittelfrist rechtskräftig.

Kann ich die Scheidung beschleunigen?

Ja, es gibt mehrere Möglichkeiten, die Scheidung zu beschleunigen:

Einvernehmliche Scheidung: Wenn beide Partner sich einig sind, läuft alles deutlich schneller

Online-Prozess: Digitale Abwicklung spart Zeit bei Dokumenten und Kommunikation

Verzicht auf Versorgungsausgleich: Mit notarieller Vereinbarung (bei kurzen Ehen möglich)

Vollständige Unterlagen: Schnelle Bereitstellung aller Dokumente beschleunigt das Verfahren

Was ist der Versorgungsausgleich und kann ich ihn überspringen?

Der Versorgungsausgleich ist der Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche. Er wird automatisch vom Gericht durchgeführt.

Überspringen können Sie ihn:

  • Bei Ehen unter 3 Jahren (sehr kurze Ehedauer)
  • Mit notarieller Vereinbarung (Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung)
  • Wenn beide Partner ausdrücklich darauf verzichten

⚠️ Wichtig: Der Verzicht sollte gut überlegt sein, da er sich auf Ihre spätere Rente auswirkt.

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Kosten & Gebühren

Alles über Scheidungskosten, Gebühren und Finanzierung

Was kostet eine Scheidung?

Die Kosten einer Scheidung hängen vom Verfahrenswert ab, der sich aus Einkommen und Vermögen berechnet. Die Kosten setzen sich zusammen aus:

Gerichtskosten: Gesetzlich festgelegt (FamGKG)

Anwaltskosten: Nach RVG berechnet

Beispiel: Bei einem Verfahrenswert von 10.000 € liegen die Gesamtkosten bei ca. 2.530 € (einvernehmliche Scheidung mit einem Anwalt). Mehr Details finden Sie auf unserer Kosten-Seite .

Wer zahlt die Scheidungskosten?

Zunächst zahlt derjenige, der die Scheidung beantragt:

Gerichtskosten: Der Antragsteller zahlt den Gerichtskostenvorschuss. Am Ende des Verfahrens beschließt das Gericht meist eine hälftige Teilung.

Anwaltskosten: Jeder zahlt seinen eigenen Anwalt. Bei einvernehmlichen Scheidungen mit nur einem Anwalt können Sie die Kosten frei untereinander aufteilen.

💡 Tipp: Vereinbaren Sie vorab, wie die Kosten aufgeteilt werden.

Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?

Nein, in der Regel nicht. Seit 2013 können Scheidungskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine Scheidung keine Gefährdung der Existenzgrundlage darstellt (Az. VI R 9/16).

Ausnahme: Wenn Sie ein gemeinsames Unternehmen besitzen und dessen Existenz durch die Scheidungskosten gefährdet ist, können die Kosten möglicherweise absetzbar sein.

Was kann ich tun, wenn ich mir die Scheidung nicht leisten kann?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wenn Sie die Kosten nicht auf einmal zahlen können:

1. Prozesskostenhilfe (PKH): Bei geringem Einkommen übernimmt der Staat die Kosten ganz oder teilweise

2. Ratenzahlung: Viele Anwälte bieten Ratenzahlungen an – sprechen Sie uns darauf an

3. Rechtsschutzversicherung: Prüfen Sie, ob Ihre Versicherung Scheidungskosten übernimmt (meist nach Wartezeit)

4. Einvernehmliche Scheidung: Spart die Hälfte der Anwaltskosten

Sind Online-Scheidungen günstiger?

Die gesetzlichen Gerichts- und Anwaltskosten sind identisch – sie unterscheiden sich nicht zwischen Online- und klassischer Scheidung.

Die Vorteile der Online-Scheidung:

  • Effizienz: Weniger Aufwand kann zu günstigerer Gesamtabrechnung führen
  • Keine Fahrtkosten: Sie sparen Anfahrten zur Kanzlei
  • Zeitersparnis: Schnellere Abwicklung bedeutet weniger Gesamtkosten

Mehr Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Online-Scheidung .

Kann ich die Anwaltskosten verhandeln?

Nein und Ja. Die gesetzlichen Gebühren nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) sind nicht verhandelbar – sie bilden die Mindestgebühr.

Ein Anwalt kann jedoch mit Ihnen eine Honorarvereinbarung treffen, die höher als die gesetzliche Gebühr ist (z.B. bei besonders komplexen Fällen).

Eine Vereinbarung unter der gesetzlichen Gebühr ist nicht zulässig.

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Kinder & Sorgerecht

Alle Fragen rund um Sorgerecht, Unterhalt und Umgang mit den Kindern

Was passiert mit dem Sorgerecht bei der Scheidung?

Das gemeinsame Sorgerecht bleibt bestehen – auch nach der Scheidung. Dies ist der gesetzliche Regelfall.

Das bedeutet: Beide Elternteile haben weiterhin das Recht und die Pflicht, Entscheidungen für die Kinder zu treffen (Schule, medizinische Behandlungen, Wohnort, etc.).

Ausnahme: Nur wenn das Kindeswohl gefährdet ist, kann das Gericht das alleinige Sorgerecht einem Elternteil übertragen. Dies ist jedoch die Ausnahme.

💡 Wichtig: Gemeinsames Sorgerecht bedeutet nicht automatisch, dass das Kind bei beiden Elternteilen zu gleichen Teilen wohnt – dies wird separat geregelt.

Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?

Der Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und basiert auf:

1. Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils

2. Alter des Kindes (verschiedene Altersstufen)

3. Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen

Der Elternteil, bei dem das Kind hauptsächlich wohnt, leistet seinen Unterhalt durch Betreuung und Pflege (Naturalunterhalt). Der andere Elternteil zahlt Barunterhalt.

💡 Wichtig: Das Kindergeld wird zur Hälfte auf den Unterhalt angerechnet.

Wie funktioniert das Umgangsrecht?

Das Umgangsrecht ist das Recht (und die Pflicht) des nicht betreuenden Elternteils, regelmäßigen Kontakt zum Kind zu haben.

Übliche Regelung:

  • Jedes zweite Wochenende (Freitag bis Sonntag)
  • Ein Nachmittag unter der Woche
  • Hälftige Aufteilung der Ferien und Feiertage

Die Eltern können die Umgangsregelung frei vereinbaren. Nur wenn keine Einigung möglich ist, legt das Familiengericht eine Regelung fest.

⚠️ Wichtig: Das Umgangsrecht dient dem Kindeswohl und kann nicht als "Druckmittel" verwendet werden.

Kann ich das alleinige Sorgerecht beantragen?

Ja, aber die Hürden sind hoch. Das Gericht überträgt das alleinige Sorgerecht nur, wenn:

  • Das Kindeswohl gefährdet ist
  • Der andere Elternteil nicht erziehungsfähig ist
  • Die Kommunikation zwischen den Eltern unmöglich ist und dies dem Kind schadet
  • Es einen besonderen Grund gibt (z.B. Gewalt, Sucht, Vernachlässigung)

Wichtig: Sie müssen diese Gründe nachweisen können (Gutachten, Zeugen, Beweise).

Das Gericht prüft jeden Antrag individuell – der Maßstab ist immer das Kindeswohl, nicht die Wünsche der Eltern.

Muss ich Unterhalt zahlen, wenn ich kein Umgangsrecht habe?

Ja, auf jeden Fall. Unterhaltspflicht und Umgangsrecht sind rechtlich völlig getrennt.

Das bedeutet:

• Kein Umgang → Unterhaltspflicht bleibt bestehen

• Kein Unterhalt gezahlt → Umgangsrecht bleibt bestehen

• Beide sind unabhängig voneinander

Die Unterhaltspflicht besteht gegenüber dem Kind – nicht gegenüber dem anderen Elternteil. Sie endet nicht, nur weil der Kontakt zum Kind schwierig ist.

⚠️ Wichtig: Wird der Unterhalt nicht gezahlt, können Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.

Voraussetzungen

Alles über Trennungsjahr, Nachweise und rechtliche Anforderungen

Wann kann ich mich scheiden lassen?

Sie können sich scheiden lassen, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind:

1. Trennungsjahr: Sie müssen mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben

2. Zerrüttung der Ehe: Die Ehe muss gescheitert sein (keine Wiederherstellung zu erwarten)

3. Anwaltszwang: Mindestens ein Partner muss einen Anwalt beauftragen

Mehr Details finden Sie auf unserer Seite zu den Voraussetzungen .

Muss ich für das Trennungsjahr ausziehen?

Nein. Eine räumliche Trennung ist nicht zwingend erforderlich. Sie können auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung getrennt leben (sogenannte "Trennung von Tisch und Bett").

Voraussetzungen bei gemeinsamer Wohnung:

  • Getrennte Schlafzimmer
  • Keine gemeinsame Haushaltsführung (eigenes Essen, eigene Wäsche)
  • Keine gemeinsamen Mahlzeiten als Paar
  • Keine gegenseitige Versorgung

💡 Hinweis: Das Gericht prüft eine Trennung innerhalb der Wohnung kritischer als eine räumliche Trennung.

Kann ich das Trennungsjahr verkürzen?

Nein, grundsätzlich nicht. Das Trennungsjahr ist gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht verkürzt werden.

Ausnahme: Härtefall-Scheidung

Nur bei einem Härtefall (z.B. Gewalt, schwere Beleidigungen, Straftaten) kann auf das Trennungsjahr verzichtet werden. Die Anforderungen sind jedoch sehr hoch:

  • Die Fortsetzung der Ehe muss unzumutbar sein
  • Der Härtegrund muss beweisbar sein
  • Das Gericht prüft jeden Fall individuell sehr genau

⚠️ Wichtig: Normale Eheprobleme oder eine neue Beziehung gelten nicht als Härtefall.

Wie weise ich die Trennung nach?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt die übereinstimmende Angabe beider Partner vor Gericht. Weitere Nachweise sind in der Regel nicht erforderlich.

Bei strittigen Fällen können folgende Nachweise helfen:

  • Mietvertrag für neue Wohnung
  • Meldebestätigung mit neuem Wohnsitz
  • Zeugenaussagen von Freunden oder Familie
  • Kontoauszüge (getrennte Haushaltsführung)
  • E-Mails oder Nachrichten über die Trennung

💡 Tipp: Dokumentieren Sie den Trennungszeitpunkt schriftlich – z.B. per E-Mail an den Partner.

Was passiert, wenn mein Partner die Scheidung nicht will?

Wenn ein Partner die Scheidung ablehnt, wird die Trennungszeit auf 3 Jahre verlängert.

Das bedeutet konkret:

Nach 1 Jahr: Scheidung nur möglich, wenn beide zustimmen

Nach 3 Jahren: Scheidung auch ohne Zustimmung möglich – die Ehe gilt als unwiderlegbar gescheitert

Ausnahme: Wenn beide sich einig sind, dass die Ehe gescheitert ist (auch wenn einer die Scheidung nicht aktiv will), genügt bereits ein Jahr.

💡 Tipp: Eine einvernehmliche Lösung ist immer schneller und kostengünstiger.

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Online-Scheidung

Alles über den digitalen Scheidungsprozess

Wie funktioniert eine Online-Scheidung?

Bei einer Online-Scheidung läuft der gesamte Prozess digital ab – vom ersten Kontakt bis zur Einreichung beim Gericht:

1. Beauftragung: Sie füllen das Online-Formular aus und laden Dokumente hoch

2. Beratung: Kommunikation per E-Mail, Telefon oder Videocall – kein Termin in der Kanzlei nötig

3. Antragstellung: Wir reichen den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein

4. Scheidungstermin: Nur hier müssen Sie persönlich erscheinen (oder per Video bei Ausnahmen)

💡 Vorteil: Alles von zuhause aus – keine Anfahrten, flexible Terminabsprachen, schnellere Abwicklung.

Ist eine Online-Scheidung rechtsgültig?

Ja, absolut. Eine Online-Scheidung ist genauso rechtsgültig wie eine klassische Scheidung.

Der Unterschied liegt nur in der Abwicklung:

• Der Scheidungsantrag wird genauso beim Familiengericht eingereicht

• Der Scheidungstermin findet regulär vor Gericht statt

• Der Scheidungsbeschluss hat die gleiche Rechtskraft

"Online" bedeutet lediglich, dass die Kommunikation und Dokumentenverwaltung digital erfolgen – nicht das rechtliche Verfahren selbst.

Für wen eignet sich eine Online-Scheidung?

Eine Online-Scheidung eignet sich besonders für:

✓ Einvernehmliche Scheidungen: Wenn beide Partner sich einig sind

✓ Berufstätige: Keine Termine während der Arbeitszeit nötig

✓ Fernbeziehungen: Wenn beide Partner an verschiedenen Orten leben

✓ Auslandsaufenthalte: Ein Partner lebt im Ausland (mit Deutschland-Bezug)

✓ Zeitsparer: Wer Wert auf schnelle, effiziente Abwicklung legt

⚠️ Weniger geeignet: Bei hochstrittigen Scheidungen mit vielen Konfliktpunkten kann eine persönliche Beratung vor Ort sinnvoller sein.

Was sind die Vorteile einer Online-Scheidung?

Die Online-Scheidung bietet mehrere konkrete Vorteile:

⏱️ Zeitersparnis: Keine Anfahrten zur Kanzlei, flexible Kommunikation per E-Mail oder Telefon

💰 Kosteneffizienz: Effizientere Abwicklung kann zu geringeren Gesamtkosten führen

📱 Flexibilität: Kommunikation wann und wo Sie wollen – auch abends oder am Wochenende

🌍 Bundesweit: Egal wo Sie in Deutschland wohnen – wir betreuen Sie digital

📄 Transparenz: Alle Dokumente digital verfügbar, jederzeit einsehbar

🚀 Schneller Prozess: Digitale Abwicklung beschleunigt den gesamten Ablauf

💡 Wichtig: Trotz digitaler Abwicklung erhalten Sie die gleiche rechtliche Betreuung wie bei einer klassischen Scheidung.

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Vermögen & Unterhalt

Alles über Vermögensaufteilung, Unterhaltszahlungen und Immobilien

Wie wird das Vermögen bei der Scheidung aufgeteilt?

In Deutschland gilt die Zugewinngemeinschaft als gesetzlicher Güterstand (wenn kein Ehevertrag besteht).

Das bedeutet:

• Jeder behält sein eigenes Vermögen (was vor der Ehe da war)

• Der Zugewinn während der Ehe wird ausgeglichen

• Wer mehr Vermögen aufgebaut hat, zahlt dem anderen die Hälfte der Differenz

Beispiel: Partner A hatte zu Beginn 10.000 € und am Ende 50.000 € (Zugewinn: 40.000 €). Partner B hatte zu Beginn 5.000 € und am Ende 25.000 € (Zugewinn: 20.000 €). Die Differenz (20.000 €) wird hälftig geteilt → Partner A zahlt 10.000 € an Partner B.

⚠️ Wichtig: Mit einem Ehevertrag können Sie andere Regelungen treffen (z.B. Gütertrennung).

Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie?

Bei einer gemeinsamen Immobilie gibt es mehrere Möglichkeiten:

1. Verkauf:

Die Immobilie wird verkauft und der Erlös aufgeteilt. Dies ist die häufigste und sauberste Lösung.

2. Übernahme durch einen Partner:

Ein Partner übernimmt die Immobilie und zahlt dem anderen seinen Anteil aus. Dafür muss die Finanzierung meist umgeschuldet werden.

3. Realteilung:

Bei größeren Objekten (z.B. Mehrfamilienhaus) kann eine bauliche Teilung möglich sein.

💡 Wichtig: Bei laufenden Krediten müssen Sie die Bank in die Lösung einbeziehen. Beide Kreditnehmer haften weiterhin, auch nach der Scheidung.

Muss ich Ehegattenunterhalt zahlen?

Ehegattenunterhalt kann in zwei Phasen anfallen:

1. Trennungsunterhalt:

Während der Trennung (also im Trennungsjahr) kann der schlechter verdienende Partner Trennungsunterhalt verlangen. Dieser sichert den bisherigen Lebensstandard.

2. Nachehelicher Unterhalt:

Nach der Scheidung besteht Unterhalt nur in bestimmten Fällen:

  • Betreuung gemeinsamer Kinder (bis 3 Jahre alt)
  • Alter oder Krankheit verhindern Erwerbstätigkeit
  • Arbeitslosigkeit trotz Bemühungen
  • Aufstockungsunterhalt bei geringerem Einkommen

💡 Wichtig: Nachehelicher Unterhalt ist nicht automatisch – er muss beantragt und begründet werden.

Wie lange muss ich Unterhalt zahlen?

Die Dauer der Unterhaltspflicht ist unterschiedlich:

Kindesunterhalt:

Bis zur Volljährigkeit, bei Ausbildung/Studium bis zum Abschluss (in der Regel maximal bis 25 Jahre).

Trennungsunterhalt:

Maximal bis zur rechtskräftigen Scheidung. Danach wandelt er sich in nachehelichen Unterhalt (wenn Anspruch besteht).

Nachehelicher Unterhalt:

Zeitlich begrenzt oder unbefristet – abhängig von:

  • Dauer der Ehe (je länger, desto länger Unterhalt)
  • Alter und Gesundheit des Unterhaltsberechtigten
  • Betreuung gemeinsamer Kinder
  • Möglichkeit der Selbstversorgung

💡 Trend: Gerichte begrenzen nachehelichen Unterhalt zunehmend zeitlich – Eigenverantwortung wird betont.

Was passiert mit Schulden bei der Scheidung?

Bei Schulden kommt es darauf an, wer sie aufgenommen hat und wofür:

Gemeinsame Schulden:

Schulden, die beide unterschrieben haben (z.B. Immobilienkredit, gemeinsames Darlehen), bleiben Gesamtschuldner – beide haften vollständig, auch nach der Scheidung.

Individuelle Schulden:

Schulden, die nur ein Partner aufgenommen hat, bleiben dessen Schulden – außer sie dienten der gemeinsamen Lebensführung.

Schulden im Zugewinnausgleich:

Schulden werden bei der Berechnung des Zugewinns berücksichtigt – sie verringern das Vermögen.

⚠️ Wichtig: Bei gemeinsamen Krediten sollten Sie unbedingt mit der Bank sprechen und eine Lösung finden (Umschuldung, Ablösung, Verkauf der Sicherheit).

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