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Was kostet Ihre Scheidung?

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Diese 3 Faktoren bestimmen Ihre Scheidungskosten

Die Höhe der Scheidungskosten ist nicht willkürlich – sie ergibt sich aus klar definierten Faktoren, die das Gericht zur Berechnung des Verfahrenswertes heranzieht.

1

Einkommen

Das gemeinsame Nettoeinkommen beider Partner bildet die Grundlage für die Berechnung. Je höher das Einkommen, desto höher der Verfahrenswert.

2

Vermögen

Gemeinsames Vermögen wie Immobilien, Sparguthaben oder Beteiligungen fließen nach Abzug von Freibeträgen in die Berechnung ein.

3

Streitpunkte

Jeder zusätzliche Verhandlungsgegenstand wie Sorgerecht, Unterhalt oder Zugewinnausgleich erhöht den Verfahrenswert und damit die Kosten.

💡 Was ist der Verfahrenswert?

Der Verfahrenswert (auch Streitwert genannt) ist die Berechnungsgrundlage für Gerichts- und Anwaltskosten. Er wird vom Familiengericht nach Einreichung des Scheidungsantrags festgelegt.

Mindestwert
3.000 €
Maximalwert
1 Mio. €
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Konkrete Kostenbeispiele für Ihre Orientierung

Die Scheidungskosten ergeben sich aus dem Verfahrenswert und sind gesetzlich geregelt. Hier sehen Sie transparente Beispiele für eine einvernehmliche Scheidung.

Woraus setzen sich die Kosten zusammen?

1. Gerichtskosten

Die Gerichtsgebühren sind gesetzlich festgelegt (FamGKG) und werden vom Familiengericht nach dem Verfahrenswert berechnet. Diese Kosten fallen einmalig an.

2. Anwaltskosten

Die Anwaltsgebühren werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Sie umfassen Verfahrensgebühr, Terminsgebühr und Auslagen inklusive 19% MwSt.

💡 Wichtig: Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt ein Anwalt – das spart die Hälfte der Anwaltskosten. Bei strittigen Scheidungen benötigt jeder Partner einen eigenen Anwalt.

Kostenaufteilung bei Verfahrenswert 10.000 €

Gerichtskosten 566,00 €
Anwaltskosten (1 Anwalt) 1.963,50 €
Gesamtkosten 2.529,50 €

Pro Partner: 1.264,75 € (bei Teilung der Kosten)

Gebührentabelle für einvernehmliche Scheidungen

Gesetzliche Gebühren nach FamGKG und RVG (Stand 2025)

Verfahrenswert Gerichtskosten Anwaltskosten (1 RA) Gesamtkosten
3.000 € 251,00 € 724,41 € 975,41 €
5.000 € 341,00 € 1.078,44 € 1.419,44 €
10.000 € 566,00 € 1.963,50 € 2.529,50 €
20.000 € 810,00 € 2.618,00 € 3.428,00 €
30.000 € 952,00 € 3.037,49 € 3.989,49 €
50.000 € 1.276,00 € 4.060,88 € 5.336,88 €

ℹ️ Hinweis: Dies sind die Kosten für eine einvernehmliche Scheidung mit einem Anwalt. Bei strittigen Scheidungen benötigt jeder Partner einen eigenen Anwalt – die Anwaltskosten verdoppeln sich entsprechend.

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Häufige Fragen zu Scheidungskosten

Die wichtigsten Antworten rund um die Kosten Ihrer Scheidung

❓ Wer zahlt die Scheidungskosten?

Grundsätzlich zahlt zunächst derjenige die Kosten, der die Scheidung beantragt. Dies betrifft sowohl die Gerichtskosten als auch die Anwaltskosten.

In der Praxis: Die Gerichtskosten werden am Ende des Verfahrens meist hälftig zwischen beiden Partnern aufgeteilt. Die Anwaltskosten trägt jeder für seinen eigenen Anwalt – bei einvernehmlichen Scheidungen mit nur einem Anwalt können Sie die Kosten frei untereinander aufteilen.

❓ Kann ich Scheidungskosten von der Steuer absetzen?

Nein, in der Regel nicht. Seit 2013 können Scheidungskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine Scheidung keine Gefährdung der Existenzgrundlage darstellt (Az. VI R 9/16).

💡 Ausnahme: Wenn Sie ein gemeinsames Unternehmen besitzen und dessen Existenz durch die Scheidungskosten gefährdet ist, können die Kosten möglicherweise absetzbar sein. Dies sollte mit einem Steuerberater geklärt werden.

❓ Was ist Prozesskostenhilfe und wer bekommt sie?

Prozesskostenhilfe (PKH) ist eine staatliche Unterstützung für Menschen, die sich die Scheidungskosten nicht leisten können. Das Gericht übernimmt dann die Gerichtskosten und teilweise auch die Anwaltskosten.

Voraussetzungen:

  • Sie haben nicht genug Einkommen oder Vermögen
  • Die Scheidung hat hinreichende Erfolgsaussichten
  • Sie stellen einen Antrag beim Familiengericht

Wichtig: Auch mit PKH müssen Sie die Kosten möglicherweise später zurückzahlen, wenn sich Ihre finanzielle Situation verbessert.

❓ Was kann ich tun, wenn ich mir die Scheidung nicht leisten kann?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wenn Sie die Scheidungskosten nicht auf einmal zahlen können:

1. Prozesskostenhilfe beantragen: Bei geringem Einkommen übernimmt der Staat die Kosten ganz oder teilweise.

2. Ratenzahlung vereinbaren: Viele Anwälte bieten Ratenzahlungen an – sprechen Sie uns darauf an.

3. Rechtsschutzversicherung prüfen: Manche Versicherungen übernehmen Scheidungskosten nach einer Wartezeit.

❓ Ist eine Online-Scheidung günstiger?

Die Gerichts- und Anwaltskosten sind gesetzlich festgelegt und unterscheiden sich nicht zwischen Online- und klassischer Scheidung.

Der Vorteil einer Online-Scheidung:

  • Effizienz: Weniger Aufwand = oft günstigere Gesamtabrechnung
  • Einvernehmlichkeit: Online-Scheidungen fördern einvernehmliche Lösungen (nur 1 Anwalt nötig)
  • Zeitersparnis: Schnellere Abwicklung bedeutet weniger Gesamtkosten
  • Keine Fahrtkosten: Sie sparen Anfahrten zur Kanzlei
❓ Kann ich die Anwaltskosten verhandeln?

Nein und Ja. Die gesetzlichen Gebühren nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) sind nicht verhandelbar – sie bilden die Mindestgebühr.

Ein Anwalt kann jedoch mit Ihnen eine Honorarvereinbarung treffen, die höher als die gesetzliche Gebühr ist (z.B. bei besonders komplexen Fällen). Eine Vereinbarung unter der gesetzlichen Gebühr ist nicht zulässig.

Noch Fragen zu Ihren Scheidungskosten?

In unserer kostenlosen Erstberatung beantworten wir all Ihre Fragen und geben Ihnen eine individuelle Kosteneinschätzung.